Als Schutzhund bezeichnet man einen Haushund, der die Schutzhundausbildung durchlaufen und mit einer Reihe von Prüfungen (SchH/ VPG) erfolgreich abgeschlossen hat; das Tier ist danach zum Schutzdienst qualifiziert.
Besonders die Schutzhundarbeit mit ihren drei Disziplinen Fährte, Unterordnung und Schutzdienst ist hervorragend geeignet, um durch Ausbildung, Sichtung, Selektion und Zucht einen Hundetyp zu erhalten, der alle Eigenschaften eines Gebrauchshundes hat. Hunde, die Sozialverhalten, Intelligenz, Nervenstärke und entsprechende Triebveranlagung haben, um im Sport, aber auch als Diensthund Verwendung zu finden. Im Rahmen des Schutzdienstes wird u.a. dieser Bewachungsinstinkt genutzt. Ganz entscheidend zur Erlernung dieser Disziplin ist das Wesen des Hundes. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein, gepaart mit unabdingbarem Gehorsam gehören zu diesen Voraussetzungen. Ein Hund, der nicht die Hörzeichen des Hundeführers befolgt, kann hier absolut nicht bestehen. Die Übungen bestehen aus Streife nach dem Helfer, Stellen und Verbellen und dann erfolgt ein Überfall auf den Hund und wenn der Helfer ruhig steht, muss der Hund ihn nur bewachen. Diese "Ruhephase" des Hundes nutzt der Helfer um zu fliehen. Der Hund darf erst dann die Verfolgung aufnehmen, wenn er vom Hundeführer die Weisung erhält und muss dann auf Distanz den Helfer stellen und dessen erneuten Angriff abwehren. Gerade in diesem Übungsteil wird der Hund sehr stark belastet, da er aus Reizsituationen sofort wieder zurück in das gehorsame Verhalten gerufen wird. Diese Überprüfung stellt hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und Belastbarkeit des Hundes.
Fährtenarbeit Grundlagen und Prinzip
Der Hund als Nasenspezialist wurde schon früh von den Menschen zur Suche eingesetzt. Die Anzahl der Riechzellen ist um ein Vielfaches höher als beim Menschen. Bei der Fährtenarbeit im Hundesport wird von einem Fährtenleger eine Spur (Wiese, Acker,...), die Fährte, gelegt. Dabei legt er auf der Fährte Gegenstände (Kunststoff, Holz, Leder, 5/1/0,5 cm) ab, die der Hund bei dem Absuchen zu verweisen (passiv anzuzeigen) hat. Der Hundeführer folgt dem Hund beim Fährten mit 10 Metern Abstand. Je nach Ausbildungsstand des Hundes wird die Fährte vom Hund eine bestimmte Zeit (20 min bis 3 h) nach der Fährtenlegung Abgesucht. Man unterscheidet Eigenfährten und Fremdfährten. Bei der Eigenfährte wird die Fährte vom Hundeführer selbst gelegt und bei der Fremdfährte von einer Fremdperson. Der Hund folgt bei der Fährtenarbeit dem Geruch der mechanischen Spur. Das Geruchsbild entsteht hier durch die beschädigte Erdoberfläche, zertretene Pflanzen bzw. durch Kleinstlebewesen. Fährtenarbeit wird hauptsächlich als Sport betrieben. Bei der Suche nach vermissten Personen ist sie meist untauglich. Hunde folgen von ihrer Natur her eher der Duftspur und müssen für die Fährtenarbeit gezielt ausgebildet werden.
Fährtenarbeit im Hundesport
Eine Fährte im Hundesport besteht aus mehreren geradlinigen Abschnitten, den Schenkeln, sowie verschiedenen Winkeln zwischen diesen. Zur Ausbildung im Bereich Schutzhund beziehungsweise VPG gehört, dass der Hund eine Fährte lesen und verfolgen kann. Diese Fähigkeit wird je nach Leistungsstufe unterschiedlich geprüft. Die Ausbildung sollte möglichst breit angelegt sein, in unterschiedlichen Geländen mit verschiedenen Erdoberflächen. Besonders zu Anfang sollten diese Flächen vorher nicht allzu oft betreten worden sein, auch Wiesen mit hohem Gras sollten gemieden werden. Wichtig ist, dass der Hund sich mit der Nase orientieren soll und nicht mit den Augen. Zum Beginn der Ausbildung sollte der Hund schon 20 Minuten nach dem Legen der Fährte die Spur aufnehmen, für die Fährtenhundeprüfung 1 und 2 ist die Fährte dann 3 Stunden alt. Je nach Ausbildungsstand werden unterschiedlich viele Richtungswechsel eingebaut. Mit den höheren Prüfungen kommen auch Verleitungsfährten dazu: ein zweiter Fährtenleger legt eine Fährte, die die ursprüngliche Fährte kreuzt. Der Hund muss beim Suchen auf der ursprünglichen Fährte bleiben.
Folgendes Suchverhalten ist bei Sporthunden gewünscht: intensives und ruhiges Aufnehmen der Witterung am Ansatz mit tiefer Nase der Hund folgt mit tiefer Nase, in gleichmäßigem Tempo, intensiv dem Fährtenverlauf positives Suchverhalten sicheres Ausarbeiten der Winkel sofortige Reaktion am Gegenstand (Verweisen) selbständige Arbeit ohne Einwirkung des Hundeführers wie Aufmunterungen oder Leinenkorrekturen.
Prüfungen in der Fährtenarbeit
Im Bereich des VDH gibt es folgende Prüfungen in der Fährtenarbeit: die Fährtenarbeit in der Abteilung A der Prüfungen SchH/VPG 1 - 3 die Fährtenarbeit in der Abteilung A der Internationalen Gebrauchshundeprüfung (FCI) IPO 1 - 3 die Fährtenprüfungen in den Ausbildungsstufen 1 bis 3 (Ausbildungskennzeichen FPR 1 - 3) die Fährtenhundprüfungen 1 und 2 (VDH) (FH 1, FH 2) sowie die Fährtenhundprüfung nach der FCI-Prüfungsordnung (IPO-FH) Die Fährtenprüfungen und die Prüfungen in der Abteilung A SchH/VPG sind jeweils in den Stufen 1 - 3 identisch. Der Unterschied besteht darin, dass es sich einmal um eine eigenständige Prüfung handelt (FPR), während das andere ein Teil einer Prüfung SchH/VPG ist. Die Fährte in FPR1 und 2 besteht aus 3 Schenkeln und 2 Winkeln 90° mit 2 Gegenständen. In der FPR3 muss der Hund 4 Winkel und 5 Schenkel ausarbeiten und 3 Gegenstände finden. Bei der FPR1 muss die Fährte wenigstens vor 20 Minuten, bei der FPR2 wenigstens vor 30 Minuten und bei der FPR3 muss die Fährte wenigstens vor 60 Minuten gelegt sein.