Schutzdienst
Als Schutzhund bezeichnet man einen Haushund, der die Schutzhundausbildung durchlaufen und mit
einer Reihe von Prüfungen (SchH/ VPG) erfolgreich abgeschlossen hat; das Tier ist danach zum
Schutzdienst qualifiziert.
Besonders die Schutzhundarbeit mit ihren drei Disziplinen Fährte, Unterordnung und Schutzdienst ist
hervorragend geeignet, um durch Ausbildung, Sichtung, Selektion und Zucht einen Hundetyp zu erhalten,
der alle Eigenschaften eines Gebrauchshundes hat. Hunde, die Sozialverhalten, Intelligenz, Nervenstärke
und entsprechende Triebveranlagung haben, um im Sport, aber auch als Diensthund Verwendung zu
finden.
Im Rahmen des Schutzdienstes wird u.a. dieser Bewachungsinstinkt genutzt. Ganz entscheidend zur
Erlernung dieser Disziplin ist das Wesen des Hundes. Ausgeglichenheit, Nervenstärke und
Selbstbewusstsein, gepaart mit unabdingbarem Gehorsam gehören zu diesen Voraussetzungen. Ein Hund,
der nicht die Hörzeichen des Hundeführers befolgt, kann hier absolut nicht bestehen.
Die Übungen bestehen aus Streife nach dem Helfer, Stellen und Verbellen und dann erfolgt ein Überfall
auf den Hund und wenn der Helfer ruhig steht, muss der Hund ihn nur bewachen. Diese "Ruhephase" des
Hundes nutzt der Helfer um zu fliehen. Der Hund darf erst dann die Verfolgung aufnehmen, wenn er vom
Hundeführer die Weisung erhält und muss dann auf Distanz den Helfer stellen und dessen erneuten
Angriff abwehren.
Gerade in diesem Übungsteil wird der Hund sehr stark belastet, da er aus Reizsituationen sofort wieder
zurück in das gehorsame Verhalten gerufen wird.
Diese Überprüfung stellt hohe Anforderungen an das Triebverhalten, die Selbstsicherheit und
Belastbarkeit des Hundes.
Fährtenarbeit
Grundlagen und Prinzip
Der Hund als Nasenspezialist wurde schon früh von den Menschen zur Suche eingesetzt. Die Anzahl der
Riechzellen ist um ein Vielfaches höher als beim Menschen.
Bei der Fährtenarbeit im Hundesport wird von einem Fährtenleger eine Spur (Wiese, Acker,...), die Fährte,
gelegt.
Dabei legt er auf der Fährte Gegenstände (Kunststoff, Holz, Leder, 5/1/0,5 cm) ab, die der Hund bei dem
Absuchen zu verweisen (passiv anzuzeigen) hat.
Der Hundeführer folgt dem Hund beim Fährten mit 10 Metern Abstand. Je nach Ausbildungsstand des
Hundes wird die Fährte vom Hund eine bestimmte Zeit
(20 min bis 3 h) nach der Fährtenlegung Abgesucht.
Man unterscheidet Eigenfährten und Fremdfährten. Bei der Eigenfährte wird die Fährte vom Hundeführer
selbst gelegt und bei der Fremdfährte von einer Fremdperson. Der Hund folgt bei der Fährtenarbeit dem
Geruch der mechanischen Spur. Das Geruchsbild entsteht hier durch die beschädigte Erdoberfläche,
zertretene Pflanzen bzw. durch Kleinstlebewesen.
Fährtenarbeit wird hauptsächlich als Sport betrieben. Bei der Suche nach vermissten Personen ist sie meist
untauglich.
Hunde folgen von ihrer Natur her eher der Duftspur und müssen für die Fährtenarbeit gezielt ausgebildet
werden.
Fährtenarbeit im Hundesport
Eine Fährte im Hundesport besteht aus mehreren geradlinigen Abschnitten, den Schenkeln, sowie
verschiedenen Winkeln zwischen diesen.
Zur Ausbildung im Bereich Schutzhund beziehungsweise VPG gehört, dass der Hund eine Fährte lesen und
verfolgen kann. Diese Fähigkeit wird je nach Leistungsstufe unterschiedlich geprüft. Die Ausbildung sollte
möglichst breit angelegt sein, in unterschiedlichen Geländen mit verschiedenen Erdoberflächen. Besonders
zu Anfang sollten diese Flächen vorher nicht allzu oft betreten worden sein, auch Wiesen mit hohem Gras
sollten gemieden werden.
Wichtig ist, dass der Hund sich mit der Nase orientieren soll und nicht mit den Augen.
Zum Beginn der Ausbildung sollte der Hund schon 20 Minuten nach dem Legen der Fährte die Spur
aufnehmen, für die Fährtenhundeprüfung 1 und 2
ist die Fährte dann 3 Stunden alt. Je nach Ausbildungsstand werden unterschiedlich viele
Richtungswechsel eingebaut.
Mit den höheren Prüfungen kommen auch Verleitungsfährten dazu: ein zweiter Fährtenleger legt eine
Fährte, die die ursprüngliche Fährte kreuzt.
Der Hund muss beim Suchen auf der ursprünglichen Fährte bleiben.
Folgendes Suchverhalten ist bei Sporthunden gewünscht:
intensives und ruhiges Aufnehmen der Witterung am Ansatz mit tiefer Nase
der Hund folgt mit tiefer Nase, in gleichmäßigem Tempo, intensiv dem Fährtenverlauf
positives Suchverhalten
sicheres Ausarbeiten der Winkel
sofortige Reaktion am Gegenstand (Verweisen)
selbständige Arbeit ohne Einwirkung des Hundeführers wie Aufmunterungen oder Leinenkorrekturen.
Prüfungen in der Fährtenarbeit
Im Bereich des VDH gibt es folgende Prüfungen in der Fährtenarbeit:
die Fährtenarbeit in der Abteilung A der Prüfungen SchH/VPG 1 - 3
die Fährtenarbeit in der Abteilung A der Internationalen Gebrauchshundeprüfung (FCI) IPO 1 - 3
die Fährtenprüfungen in den Ausbildungsstufen 1 bis 3 (Ausbildungskennzeichen FPR 1 - 3)
die Fährtenhundprüfungen 1 und 2 (VDH) (FH 1, FH 2) sowie
die Fährtenhundprüfung nach der FCI-Prüfungsordnung (IPO-FH)
Die Fährtenprüfungen und die Prüfungen in der Abteilung A SchH/VPG sind jeweils in den Stufen 1 - 3
identisch.
Der Unterschied besteht darin, dass es sich einmal um eine eigenständige Prüfung handelt (FPR), während
das andere ein Teil einer Prüfung SchH/VPG ist.
Die Fährte in FPR1 und 2 besteht aus 3 Schenkeln und 2 Winkeln 90° mit 2 Gegenständen. In der FPR3 muss
der Hund 4 Winkel und 5 Schenkel
ausarbeiten und 3 Gegenstände finden. Bei der FPR1 muss die Fährte wenigstens vor 20 Minuten, bei der
FPR2 wenigstens vor 30 Minuten
und bei der FPR3 muss die Fährte wenigstens vor 60 Minuten gelegt sein.